Azubivergütung im Steinmetzhandwerk ist ab 1.8.2024 allgemeinverbindlich
Der Bundesverband Deutscher Steinmetze und die IG Bau haben auf Grundlage des aktuell geltenden Azubivergütungsvertrages, der bundesweit (außer für Sachsen) gilt, Allgemeinsverbindlichkeit beantragt. Der Tarifausschuss hat am 11. Juli 2024 eine Genehmigung für die AVE ab 1.8.2024 erteilt, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in den nächsten Wochen. Damit gelten die ab diesem Datum vereinbarten Azubivergütung (1. Lj. 925 €, 2. Lj. 1.025 €, 3. Lj. 1.175 €) bundesweit (außer für das Bundesland Sachsen) für alle Ausbildungsbetriebe im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, unabhängig von ihrer Innungsmitgliedschaft. Der Antrag umfasste auch die Möglichkeit, dass ein Betrieb die Vergütung um 20% absenken kann, wenn es hierfür konkrete betriebliche oder wirtschaftliche Gründe gibt. Die Absenkung muss bei den beiden Tarifpartnern beantragt werden. Der Azubivertrag, die dazugehörige Protokollnotiz über die Gründe einer Vergütungsabsenkung und das Antragsformular sind hier hinterlegt.